Statistische Erfassung von Straftaten ist Teil der Umsetzung

Die FDP-Fraktion möchte, dass Verstösse gegen die Antirassismusstrafnorm im Kanton Thurgau statistisch erhoben werden. Gewalt und verbale Aggressionen gegen Personen oder Gruppen von Personen auf Grund von Rasse, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung sollen differenziert erfasst werden. So erhalten die Öffentlichkeit und die Strafverfolgungsbehörden eine Übersicht über das Ausmass und können gezielt präventiv wirken. Aus Sicht der Fraktion ist diese Datenerfassung im normalen Prozess möglich und sollte keine Mehrkosten generieren.

Die Motion «Statistik im Bereich LGBTIQ+-feindliche Aggressionen» verlangt, dass Gewalt und verbale Aggressionen gegen Personen oder Gruppen von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung im Kanton Thurgau statistisch erfasst und von einer geeigneten Stelle ausgewertet werden sollen. Damit wird der im Februar 2020 an der Urne von der Schweizer Stimmbevölkerung gutgeheissenen Erweiterung des Straftatbestandes Rechnung getragen. Der Thurgauer Regierungsrat weist in seiner Beantwortung der Motion darauf hin, dass eine Erfassung der Gründe für eine Gewalttat oder verbale Aggression zum Zeitpunkt der Strafanzeige verfrüht und datenschutzrechtlich problematisch sei.

 

Aus Sicht der FDP-Kantonsratsfraktion ist eine statistische Erfassung und Auswertung bereits zu einem frühen Zeitpunkt jedoch unerlässlich. Eine solche ist Teil der Um- und Durchsetzung der Strafgesetznorm. Sie ist jedoch nicht nur auf Gewalt und verbale Aggressionen auf Grund sexueller Orientierung zu begrenzen, sondern auch auf jene wegen Rasse, Ethnie und Religion. Die differenzierte Erfassung ermögilcht es den Behörden und der Öffentlichkeit, Entwicklungen frühzeitig wahrzunehmen und gegebenenfalls Massnahmen vor allem präventiver Art zu ergreifen. Aus Sicht der Fraktion FDP.Die Liberalen gehört dies zu den zentralen Aufgaben einer liberalen Gesellschaft. Gültige Gesetze müssen umgesetzt, Minderheiten geschützt, Gewalt geahndet und Leid vorgebeugt werden. Die Datenerfassung sollte im normalen Bearbeitungsprozess möglich sein und keine Mehrkosten generieren. Vor diesem Hintergrund unterstützt eine klare Fraktionsmehrheit das Anliegen der Motion und stimmt für Erheblichkeit.