Das Parlament muss auch in Krisen funktionieren

FDP-Kantonsrätin Brigitte Kaufmann hob die Diskussion rund um den Evaluationsbericht «Covid-19-Pandemiebewältigung im Kanton Thurgau» auf eine andere Ebene. Sie ging in ihrem Votum auf das Machtverhältnis zwischen Exekutive und Legislative in Krisenzeiten ein.

Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfe ein zentralstaatliches Exekutiv-Krisenmanagement betrieben werden, welches in seiner Form von den in unserem Land üblichen Entscheidstrukturen entfernt sei, führte die frühere Grossratspräsidentin aus. Die Thurgauer Regierung habe sich die vergangenen zwei Jahre auf den in der Verfassung vorgesehenen Notstandsparagrafen (KV §44 Notstand) berufen. Das Parlament komme deshalb im Corona-Bericht nur noch am Rande und als «Stakeholder» vor. «Wir sind nicht Stakeholder. Wir sind das Parlament und somit die Vertretung der Thurgauer Bevölkerung, die gesetzgebende Gewalt und das höchste Aufsichtsorgan dieses Kantons!». Es brauche eine Überprüfung und Präzisierung der kantonalen Verfassungsbestimmung zugunsten des Parlamentes. So sei abzuwägen, ob es nicht eine Mitbestimmung der Legislative brauche, damit die Regierung mit Notstandsrecht regieren könne. Insbesondere müsse auch das Parlament entscheiden, wann das Notstandsregime aufzuheben sei. Zudem seien institutionalisierte Gefässe des Austausches zwischen Regierung und Legislative zu definieren bei allen zukünftigen Anwendungen der Verfassungsbestimmung. Eine weitere Forderung der früheren Grossratspräsidentin sind unabhängige Parlamentsdienste, um die Arbeit der Legislative zu stärken. Dass es dazu vielleicht eine Verfassungsänderung brauche, sei kein Argument gegen Verbesserungen zugunsten der Legislative. «Die nächste Krise wird kommen. Die Frage, ob wir als Parlament ausreichend vorbereitet sind, müssen wir uns alle stellen. Heute ist ein guter Tag dazu.»